Die Landesregierung hat auf Grund der sich verschärfenden Lage der Corona-Pandemie die CoronaVO angepasst und verschärft: Seit Samstag 12.12.2020 gelten strenge Ausgangsbeschränkungen.
Eine der Sofortmaßnahmen ist eine landesweite Ausgangsbeschränkung, mit dem Ziel, das öffentliche Leben weiter runterzufahren.
Seit 16.12.2020 gelten weitere, strengere Regelungen (Winter-Lockdown)
WICHTIG: Alle Informationen zum Winter-Lockdown 16.12.2020 bis 10. Januar 2021 KOMPAKT
Ab Samstag, 12. Dezember 2020 ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt.
Diese triftigen Gründe sind insbesondere:
Auch tagsüber wird es ab dem 12. Dezember Ausgangsbeschränkungen geben. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 5 bis 20 Uhr ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den oben genannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, kommen hinzu:
Die Erfahrung der vergangenen Wochen zeigt, dass es rund um Buden und Läden mit Alkoholausschank immer wieder zu Bildung von größeren Gruppen und zahlreichen Verstößen gegen die AHA-Regel gekommen ist. Daher gilt ab dem 12. Dezember 2020 an öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, ein Ausschank- und Konsumverbot für alkoholische Getränke.
Die Stadt Lauterstein sucht ab dem 01.04.2021 für das Team des städtischen Baubetriebshofs und das Freibad neue Mitarbeiter.
Details finden Sie in den zwei PDFs.
Fachangestellte/n für Bäderbetriebe oder ähnlicher Qualifikation(m/w/d) mit einem Stellenumfang von 100%.
... wir sind weiterhin für Sie da und gut erreichbar
In Folge der deutlichen Zunahme des Infektionsgeschehens und dem Erreichen der landesweiten Pandemiestufe 3 bleibt das Rathaus ab Dienstag, den 03.11.2020 bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Selbstverständlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung telefonisch oder elektronisch erreichbar. Notwendige Unterlagen können mitunter auch in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Diese Verfahrensweise hat sich bereits während der vorangegangenen Schließzeit bewährt.
Auch wenn die Rathaustür bis auf Weiteres geschlossen bleibt, sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da und werden in dringenden begründeten Ausnahmefällen auch persönliche Termine unter festen Hygieneauflagen vereinbaren. Grundsätzlich bitten wir Sie aber, auch weiterhin zu prüfen, ob Ihr Anliegen telefonisch, elektronisch oder per Posteinwurf erledigt werden kann. Nur in besonderen bzw. dringenden und unaufschiebbaren Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, einen persönlichen Termin zu avisieren. Nach telefonischer Vereinbarung klingeln Sie an der Türklingel. Sie werden dann abgeholt.
Das Betreten des Rathauses und aller anderen öffentlichen Einrichtungen ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung gestattet.
Wertstoffhof
Der Wertstoffhof bleibt weiterhin geöffnet.
Zu beachten ist Folgendes:
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Stadtverwaltung Lauterstein
Durch die ansteigenden Infektionsraten ist im Landkreis Göppingen die 7-Tage Inzidenz auf über 50 Fälle je 100 000 Einwohner angestiegen und auch in ganz Baden-Württemberg ist mittlerweile dieser Wert überschritten. Aus diesem Grund hat die Landesregierung am Wochenende die dritte Pandemiestufe für Baden-Württemberg ausgerufen, die mit dem heutigen Montag in Kraft tritt und verschärfte Regelungen mit sich bringt.
Verschärfung der „Corona-Verordnung“
Die Corona-Verordnung des Landes wurde an das stark steigende Infektionsgeschehen angepasst. Die Änderungen gelten ab Montag, 19. Oktober 2020. Im Wesentlichen beinhaltet die aktuelle Verordnung folgende Änderungen:
Zudem wurden weitere landesweite Maßnahmen, wie zum Beispiel die Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse fünf in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen angeordnet.
NOTBEKANNTMACHUNG: AUSSER KRAFT Allgemeinverfügung vom 15.10.2020
Mit Gültigkeit von Freitag, 16.10.2020 hat die Stadt eine Allgemeinverfügung für private Feiern in angemieteten Räumen mit einer Teilnehmerbegrenzung von maximal 50 Personen erlassen.
Diese wurde wieder aufgehoben, da der Regelungsinhalt durch die aktuelle CoronaVO für Baden-Württermberg ersetzt bzw. verschärft wurde.
Hier geht es zur virtuellen Ausstellung
Postkarten: Thomas Knop, Briefmarkenfreunde Donzdorf und privater Sammler
Texte: Dr. Gabriele von Trauchburg, Gingen/Fils
Poststempel + Texte: Dr. Jürgen Wachter, Göppingen
Die Broschüre ist kostenlos im Rathaus erhältlich und kann dort zu den Öffnungszeiten abgeholt werden, oder steht als Download zur Verfügung. Bürgerinformation Stadt Lauterstein Ermöglicht wurde diese Broschüre durch die Anzeigenwerbung der hiesigen Gewerbetreibenden. |
Hier können Sie alle Veranstaltungen der Lautersteiner Vereine und Institutionen nachlesen: |