Der Gemeinderat der Stadt Lauterstein hat in seiner Sitzung am 27.07.2022 gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Am Hohlenbach - Erweiterung“ aufzustellen. Dieser wird in Abstimmung mit dem Landratsamt Göppingen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Beteiligung und Auslegung, auf eine Umweltprüfung, einen Umweltbericht und eine Umweltüberwachung, eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung und auf eine zusammenfassende Erklärung verzichtet wird.
In der Gemeinderatssitzung am 27.07.2022 wurden die Bebauungsplanunterlagen, bestehen aus
als Bebauungsplan-Entwurf beschlossen.
Das ca. 1.432m² große Plangebiet liegt nordwestlich des Stadtzentrums und umfasst zu Teilen die Flurstücke Nr. 1582 (Am Hohlenbach), 1472 und 1577.
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus folgendem Lageplan.
Geltungsbereich Bebauungsplan-Entwurf vom 27.07.2022
Die Stadt Lauterstein beabsichtigt durch den Bebauungsplan „Am Hohlenbach - Erweiterung“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Wohnflächen zu schaffen.
Der Bebauungsplan soll eine städtebaulich geordnete und klar strukturierte Entwicklung des Planbereichs steuern und darüber hinaus der Topographie Rechnung tragen. Die geplante Erweiterung der Ortsrandlage soll gesunde Wohnverhältnisse sichern und einen harmonischen Übergang zwischen der bebauten Ortslage und der angrenzenden Landschaft gewährleisten
Der aktuelle Geltungsbereich befindet sich im Außenbereich. Der Großteil ist im aktuellen Flächennutzungsplan 2035 als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Ein kleiner Teil des Plangebiets wird als Waldfläche ausgewiesen. Im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB besteht keine Geltung des Entwicklungsgebots aus dem Flächennutzungsplan, dieser ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplans treten alle bisherigen bauordnungs- und planungsrechtlichen Festsetzungen in seinem Geltungsbereich außer Kraft.
Artenschutzrechtliche Belange wurden durch Hr. Dipl.-Ing. Saur geprüft. Aus artenschutzrechtlicher Sicht liegen durch die Planung keine Anhaltspunkte für Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG vor. Durch das Bebauungsplanverfahren wird gewährleistet, dass private und öffentliche Belange gerecht untereinander abgewogen werden.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan-Entwurf, bestehend aus den o.g. Unterlagen [Nr. a) bis d)] liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
12.08.2022 bis einschließlich 16.09.2022
im Rathaus Lauterstein, Hauptstraße 75, 73111 Lauterstein, während der üblichen Dienstzeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus. Zusätzlich können gemäß § 4a Abs.4 BauGB die genannten Unterlagen während des Auslegungszeitraums über die Homepage der Stadt Lauterstein (http://www.lauterstein.de) bezogen werden.
Zeitgleich werden die berührten Behörden und betroffenen sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB, sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs.2 BauGB beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Einwände, Anregungen und sonstige Hinweise können durch jedermann innerhalb der oben genannten Frist schriftlich oder zur Niederschrift sowie digital unter der oben genannten Adresse bzw. unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind hiermit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
2022-07-27 NEN BPL Am Hohlenbach - ZEICHNERISCHER TEIL
2022-07-27 BPL Am Hohlenbach - BEGRÜNDUNG
2022-07-27 BPL Am Hohlenbach - TEXTTEIL
BBPl Hohlenbach GOP Bestandsplan 15072022
Ab dem 1. Juli 2022 müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben.
Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem beigefügten Flyer. Informationen zu Ihrem betroffenen Flurstück finden Sie am einfachsten auf www.gutachterausschuesse-bw.de
Anleitung zur Grundsteuererklärung für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
Anleitung_zur__Grundsteuererklärung_für_Grundvermögen
Fall_1_Ich_bin_Alleineigentümer_eines_Einfamilienhauses
Fall_2_Meine_Frau_mein_Mann_und_ich_sind_Eigentümer_eines_Einfamilienhauses
Fall_3_Meine_Geschwister_und_ich_haben_ein_Haus_geerbt
Fall_4_Ich_bin_Alleineigentümer_einer_Eigentumswohnung
Fall_5_Meine_Frau_mein_Mann_und_ich_sind_Eigentümer_einer_
Eigentumswohnung_mit_(Tief)Garagenstellplatz
Fall_6_Meine_Frau_mein_Mann_und_ich_sind_Eigentümer_eines_Reihenhauses
grundsteuer-bw.de Wichtige Hinweise für die Grundsteuererklärung 2022_08_15
Wichtige_Angaben_für_Alle_Elster
Der Gemeinderat der Stadt Lauterstein hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Kirchstraße“ aufzustellen. Dieser wird im förmlichen Verfahren aufgestellt.
In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurden die Bebauungsplanunterlagen mit Datum 24.07.2019 als Bebauungsplan-Vorentwurf beschlossen. Dieser wurde vom 09.08.2019 bis zum 09.09.2019 öffentlich ausgelegt; Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich um Abgabe einer Stellungnahme zu den Planunterlagen aufgefordert.
Weiterlesen: Bebauungsplan "Kirchstraße" - Beschlüsse vom 01.06.2022
Das Freibad Lauterstein hat seit Samstag, 21.05.2022 seine Tore geöffnet. Der Kartenverkauf erfolgt ausschließlich an der Freibadkasse. Es gelten dieselben Ticketpreise wie vor den beiden coronabedingten Jahren. Auch Dauerkarten und 10-Karten werden wieder verkauft.
Seit 01. Juni 2022 haben wir mit der Familie Rühle & Team wieder einen tollen Kioskbetreiber, so dass wir unseren Gästen ein kulinarisch einiges zu bieten haben.
Ein Besuch im Freibad lohnt sich immer. Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Mai und September: täglich von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Juni bis August: tätglich von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Die Stadt behält sich vor, bei schlechtem Wetter das Freibad zu schließen bzw. erst gar nicht zu öffnen.
WEITERE INFORMATIONEN unter:
https://www.stadt-lauterstein.de/index.php/freizeit-kultur/freibad ODER
Der Landkreis Göppingen und die Stadt Lauterstein nehmen eine große Hilfsbereitschaft innerhalb der Bevölkerung wahr. Über diesen Link erhalten Sie daher Informationen für ukrainische Geflüchtete selbst und zur Koordination von Hilfsangeboten im Landkreis Göppingen.
https://www.landkreis-goeppingen.de/site/LRA-GP-Internet/node/19364179?QUERYSTRING=Ukraine
Weitere Informationen des Landkreises Göppingen finden Sie - auch auf ukrainisch - in den aufgeführten Merkblättern.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Bilder, die uns seit über einem Monat aus der Ukraine erreichen, bewegen uns alle sehr. Dass Mitten in Europa, nur wenige Flugstunden von uns entfernt, solch ein augenscheinlich völkerrechtswidriger Angriffskrieg durch ein autokratisches System geführt wird, war für viele von uns nicht vorstellbar. Bei den schrecklichen Bildern von Leid und Zerstörung in der Ukraine kommen gerade bei der älteren Generation an die Kriegszeit in Erinnerung, an die eigene Flucht und Vertreibung. Inzwischen haben große Flüchtlingsströme Deutschland erreicht. Auch der Landkreis Göppingen hat jetzt erste, große Zuweisungen erhalten. Es ist davon auszugehen, dass im Landkreis 3500 Personen untergebracht werden müssen. Für Lauterstein bedeutet dies die Aufnahme von ca. 25 Personen. Es wäre schön und wichtig, wenn wir auch in Lauterstein geflüchtete Personen aus der Ukraine aufnehmen könnten.
Sollten Sie eine freie Wohnung oder ein freies Gebäude haben, bitte ich Sie dringend uns dies gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mitteilen. Sobald wir dann durch den Landkreis über die genauen Modalitäten der Aufnahme informiert worden sind, werden wir dann direkt auf die Vermieter zugehen.
Ihr
Michael Lenz
Bürgermeister
Die Broschüre ist kostenlos im Rathaus erhältlich und kann dort zu den Öffnungszeiten abgeholt werden, oder steht als Download zur Verfügung. Bürgerinformation Stadt Lauterstein Ermöglicht wurde diese Broschüre durch die Anzeigenwerbung der hiesigen Gewerbetreibenden. |
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