Auf Grund der stark steigenden Fallzahlen im Landkreis Göppingen wurden für den Landkreis Göppingen 3 Allgemeinverfügungen erlassen, die weitere, über die Landesverodnungen hinausgehende Beschränkungen bedeuten.
Diese stehen unter https://www.landkreis-goeppingen.de/start/_Aktuelles/coronavirus.html unter der Rubrik Pressemitteilungen und Amtliche Bekanntmachungen zur Verfügung.
Die Stadtverwaltung Lauterstein bittet dringend um Beachtung und Einhaltung der Vorgaben zur Reduzierung der Kontakte und der Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen.
Wie bereits in der Vergangenheit angekündigt, erfolgt nun die Umsetzung der Druckerhöhung in Weißenstein. Die neu installierte Druckerhöhungsanlage wird am 15. April 2021 in Betrieb gehen. Ab diesem Tag erfolgt die Wasserlieferung mit einem um ca. 1 bar erhöhten Druck. Die betroffenen Haushalte wurden bereits im Januar darüber informiert.
Ihre Stadtverwaltung Lauterstein
Lautersteiner Bürgerinnen und Bürgern stehen neben dem Schnelltestzentrum der Apotheken Dr. Gropper auch die Rathaus Apotheke in Böhmenrkich oder andere Testangebot des z.B. DRK zur Verfügung.
Das Ergebnis wird mit einem Zertifikat bestätigt.
Termine können online gebucht werden bei:
In Ihrer Nähe:
Forum Donzdorf
www.dr-gropper.de
Teststelle
Rathaus Apotheke in Böhmenkirch
https://apo-schnelltest.de/apotheke-boehmenkirch
Teststellen des DRK im Landkreis
https://www.drk-goeppingen.de/start/corona/corona/corona-teststellen/crona-teststellen.html
Weitere Informationen und eine Übersicht über alle Teststellen im Landkreis Göppingen unter:
https://www.landkreis-goeppingen.de/start/_Aktuelles/corona-schnelltests.html
Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung der Stadt Lauterstein für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.01.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden aktuell verteilt. Wer bis zum 21. Februar 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und davon ausgeht wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt (07332/ 9669-12) der Stadt Lauterstein in Verbindung setzen. Wer die Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises im zuständigen Wahlraum wählen.
Briefwahl
Briefwahlunterlagen können am besten
https://ekp.dvvbw.de/intelliform/forms/kdrs/eGovCenter/pool/Wahlschein/URS/dz_ebd_wahlschein/index?ags=08117061
beantragt werden. Folgende Angaben sind erforderlich: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggf. Versandadresse.
Jeder kann nur für sich selbst einen Antrag stellen. Wer für jemand anderen einen Antrag stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?
Die Briefwahl (und der Wahlschein) können bis Freitag, 12. März 2021, 18.00 Uhr bei der Stadt Lauterstein, Hauptstr. 75, Zimmer E6 beantragt werden. Bitte achten Sie darauf, den Antrag rechtzeitig zu stellen, es kommen nur Wahlbriefe zur Auszählung, die dem Wahlamt spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr, vorliegen.
Wenn z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund einer Absonderungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz der Abstimmungsraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Abstimmungstag 15.00 Uhr beantragt werden.
Die Anforderung der Briefwahlunterlagen online kann nur bis zum 11.03.2021, 12.00 Uhr erfolgen.
Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich Mitte/Ende Februar 2021.
Datenschutzrechtlicher Hinweis für Wahlämter bei Internetwahlsacheinen
Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.
Die Landesregierung erlässt auf Basis der aktuellen Lage der Corona-Pandemie entsprechenden Regelungen und Verbote. Nachfolgender Link enthält stets die aktuellen Regelungen und auch FAQ (Fragen und Antworten zu den entsprechenden Regelungsinhalten.
Die Stadtverwaltung bitte um Beachtung
Aktuelle Entwicklung Corona-Pandemie im
Landkreis Göppingen und in den Städten und Gemeinden
DASHBOARD: https://lragp.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/e73ace7d9f374e2fbad80908e35583eb
https://lragp.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/e73ace7d9f374e2fbad80908e35583eb
... wir sind weiterhin für Sie da und gut erreichbar
In Folge der deutlichen Zunahme des Infektionsgeschehens und dem Erreichen der landesweiten Pandemiestufe 3 bleibt das Rathaus ab Dienstag, den 03.11.2020 bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Selbstverständlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung telefonisch oder elektronisch erreichbar. Notwendige Unterlagen können mitunter auch in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Diese Verfahrensweise hat sich bereits während der vorangegangenen Schließzeit bewährt.
Auch wenn die Rathaustür bis auf Weiteres geschlossen bleibt, sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da und werden in dringenden begründeten Ausnahmefällen auch persönliche Termine unter festen Hygieneauflagen vereinbaren. Grundsätzlich bitten wir Sie aber, auch weiterhin zu prüfen, ob Ihr Anliegen telefonisch, elektronisch oder per Posteinwurf erledigt werden kann. Nur in besonderen bzw. dringenden und unaufschiebbaren Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, einen persönlichen Termin zu avisieren. Nach telefonischer Vereinbarung klingeln Sie an der Türklingel. Sie werden dann abgeholt.
Das Betreten des Rathauses und aller anderen öffentlichen Einrichtungen ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung gestattet.
Wertstoffhof
Der Wertstoffhof bleibt weiterhin geöffnet.
Zu beachten ist Folgendes:
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Stadtverwaltung Lauterstein
Durch die ansteigenden Infektionsraten ist im Landkreis Göppingen die 7-Tage Inzidenz auf über 50 Fälle je 100 000 Einwohner angestiegen und auch in ganz Baden-Württemberg ist mittlerweile dieser Wert überschritten. Aus diesem Grund hat die Landesregierung am Wochenende die dritte Pandemiestufe für Baden-Württemberg ausgerufen, die mit dem heutigen Montag in Kraft tritt und verschärfte Regelungen mit sich bringt.
Verschärfung der „Corona-Verordnung“
Die Corona-Verordnung des Landes wurde an das stark steigende Infektionsgeschehen angepasst. Die Änderungen gelten ab Montag, 19. Oktober 2020. Im Wesentlichen beinhaltet die aktuelle Verordnung folgende Änderungen:
Zudem wurden weitere landesweite Maßnahmen, wie zum Beispiel die Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse fünf in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen angeordnet.
NOTBEKANNTMACHUNG: AUSSER KRAFT Allgemeinverfügung vom 15.10.2020
Mit Gültigkeit von Freitag, 16.10.2020 hat die Stadt eine Allgemeinverfügung für private Feiern in angemieteten Räumen mit einer Teilnehmerbegrenzung von maximal 50 Personen erlassen.
Diese wurde wieder aufgehoben, da der Regelungsinhalt durch die aktuelle CoronaVO für Baden-Württermberg ersetzt bzw. verschärft wurde.