Die Kreuzberghalle und Gemeindehalle stehen mit der seit 02.11.2020 gelteneden CoronaVO Vereinssport mit den Außenanlagen bsi vorausscihtlich Ende November 2020 NICHT zur Verfügung.
Im Landkreis Göppingen wurde am 25.02.2020 der erste Fall einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Covid-19) bestätigt, dies wurde durch das Sozialministerium Baden-Württemberg mitgeteilt. Die zuständigen Behörden im Land und im Kreis haben unmittelbar sowie besonnen reagiert und der betroffene Patient wir derzeit isoliert in einem Krankenhaus behandelt.
Auch wenn diese Entwicklung sicherlich für alle Lautersteiner Bürgerinnen und Bürger besorgniserregend ist, besteht dennoch nach kein Grund zur Panik, jedoch Anlass zur Besonnenheit und einem vernünftigen Umgang mit einer außergewöhnlichen Pandemie-Lage. Das Sozialministerium Baden-Württemberg, die Gesundheitsämter im Land sowie die Krankenhäuser reagieren bereits mit den notwendigen Vorsichts- und Behandlungsmaßnahmen auf diese Situation und haben sich bereits seit geraumer Zeit auf die Möglichkeit von Covid-19-Erkrankungen im Land eingehend vorbereitet.
JEDER EINZELNE BÜRGER KANN EINEN BEITRAG LEISTEN
Weiterlesen: Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2 (Covid-19)
So ganz nebenbei taucht der Name des Lautersteiner Teilorts Nenningen erstmals in einer Urkunde vom 7. März 1270 auf.
Am jenem Tag versammelte sich eine Reihe von Männern in Kuchen an der Fils direkt unter der Burg Spitzenberg. Der Zweck der Zusammenkunft bestand darin, einen Verkauf unter Dach und Fach zu bringen. Schon im Mittelalter gab es für den Ablauf eines solchen Rechtsgeschäftes ein allgemein anerkanntes Verfahren, um Rechtssicherheit für alle beteiligten Seiten zu erlangen.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Benefizkonzert mit dem Landespolizeiorchester Baden-Württemberg am Samstag, 21. März 2020 in Nenningen leider abgesagt und auf den Alternativtermin am 4. Dezember 2020 verschoben wird.
Die Eintrittskarten im Vorverkauf können im Rathaus zurück gegeben werden.
Der Eintrittspreis wird zurückerstattet.
Wir bedauern dies sehr!
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Satzung über die Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Jauch II Erweiterung“ in Nenningen
Der Gemeinderat der Stadt Lauterstein hat in öffentlicher Sitzung am 04.12.2019 aufgrund von § 10 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) i.V. mit §§ 74 und 75 der LBO von Baden-Württemberg i.d.F. vom 05.03.2010, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBI. S. 612, 613) und § 4 der GemO für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.07.2000, zuletzt geändert am 19.06.2018 (GBI. S. 221), folgende jeweils selbstständige
Seit 01.01.2011 wird die gesplittete Abwassergebühr als Gebührenmaßstab für die Erhebung der Abwassergebühren in Lauterstein verwendet.
Weiterlesen: Gesplittete Abwassergebühr: Anzeigepflichten des Gebührenschuldners
Die Broschüre ist kostenlos im Rathaus erhältlich und kann dort zu den Öffnungszeiten abgeholt werden, oder steht als Download zur Verfügung. Bürgerinformation Stadt Lauterstein Ermöglicht wurde diese Broschüre durch die Anzeigenwerbung der hiesigen Gewerbetreibenden. |
Hier können Sie alle Veranstaltungen der Lautersteiner Vereine und Institutionen nachlesen: |