Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung der Stadt Lauterstein für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.01.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
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Postkarten: Thomas Knop, Briefmarkenfreunde Donzdorf und privater Sammler
Texte: Dr. Gabriele von Trauchburg, Gingen/Fils
Poststempel + Texte: Dr. Jürgen Wachter, Göppingen
So ganz nebenbei taucht der Name des Lautersteiner Teilorts Nenningen erstmals in einer Urkunde vom 7. März 1270 auf.
Am jenem Tag versammelte sich eine Reihe von Männern in Kuchen an der Fils direkt unter der Burg Spitzenberg. Der Zweck der Zusammenkunft bestand darin, einen Verkauf unter Dach und Fach zu bringen. Schon im Mittelalter gab es für den Ablauf eines solchen Rechtsgeschäftes ein allgemein anerkanntes Verfahren, um Rechtssicherheit für alle beteiligten Seiten zu erlangen.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Satzung über die Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Jauch II Erweiterung“ in Nenningen
Der Gemeinderat der Stadt Lauterstein hat in öffentlicher Sitzung am 04.12.2019 aufgrund von § 10 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) i.V. mit §§ 74 und 75 der LBO von Baden-Württemberg i.d.F. vom 05.03.2010, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBI. S. 612, 613) und § 4 der GemO für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.07.2000, zuletzt geändert am 19.06.2018 (GBI. S. 221), folgende jeweils selbstständige
Seit 01.01.2011 wird die gesplittete Abwassergebühr als Gebührenmaßstab für die Erhebung der Abwassergebühren in Lauterstein verwendet.
Weiterlesen: Gesplittete Abwassergebühr: Anzeigepflichten des Gebührenschuldners
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Die Broschüre ist kostenlos im Rathaus erhältlich und kann dort zu den Öffnungszeiten abgeholt werden, oder steht als Download zur Verfügung. Bürgerinformation Stadt Lauterstein Ermöglicht wurde diese Broschüre durch die Anzeigenwerbung der hiesigen Gewerbetreibenden. |
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